Fragen zur staatlichen Anerkennung

Seit Beginn des Wintersemesters haben sich zu dem neuen Thema der staatlichen Anerkennung mit dem Abschluss des Bachelors in der Sozialen Arbeit an der Uni Siegen viele Fragen aufgetan und es hat einigen Unmut gegeben wegen ungeklärter Fragen, nicht ausreichender Kommunikation und einem Modul, dass noch neu und deswegen in seiner Durchführung nicht ganz ausgereift ist. Deswegen haben wir uns für euch noch einmal informiert.


Als erstes sei gesagt, dass die neue Regelung nicht eine willkürliche Entscheidung der Uni Siegen ist, sondern eine Vorgabe des Gesetzgebers und mit deren Vorgaben nun umgegangen werden muss.
Ab dem Wintersemester 2017/18 wird das Modul “Verwaltung und Organisation” ein neues Pflichtmodul sein, das für diejenigen verbindlich ist, die im WiSe 2017/18 angefangen haben den Bachelor zu studieren. Für alle anderen taucht dieses Modul als Wahlpflichtmodul F auf und ist ein Modul, dass belegt werden muss, sollte man nicht bis zum 30.09.2018 mit dem Studium fertig werden.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du das Modul belegen solltest oder musst, dann lies dir bitte die FAQ durch!
Bereits vor Beginn des Wintersemesters wurden für Studierende relevante Fragen in einem Fragen-Katalog ziemlich umfassend beantwortet. Das PDF-Dokument findet ihr auf der Uni-Siegen-Seite hier und auf unserer Homepage nochmal hier.
Dort findet ihr alle Fristen und Termine die für euch wichtig sind und beachtet werden müssen.

Wer das Modul “Verwaltung & Organisation” (WPM F) belegt und in die Übergangsfrist fällt, der sollte sich auf der Homepage des Prüfungsamtes dieses Dokument runterladen und ausdrucken: http://www.bildung.uni-siegen.de/biso/download/download_bachelorstudiengang/studienleistung_po2011_modul_v_o_papierschein.pdf
Es handelt sich dabei um einen “Papierschein” für eine unbenotete Studienleistung, ähnlich wie beim Studium Generale.

Das Praxisamt wird in nächster Zeit ein ähnliches Dokument für die zusätzlichen Praktikumstage auf der Homepage zur Verfügung stellen, den Link stellen wir dann >hier< ein! Die zusätzlichen Tage müssen in einem der beiden Bereiche absolviert werden, in denen ihr entweder schon wart (das bedeutet nicht zwangsläufig die selbe Stelle) oder in dem ihr plant euer zweites Praktikum zu absolvieren.


Natürlich kann in einem solchen FAQ-Katalog nicht jede individuelle Frage beantwortet werden – Wenn ihr also noch unsicher seid und Fragen habt, dann schreibt uns eine Mail und wir versuchen euch weiter zu helfen, oder wendet euch direkt an das Prüfungs- bzw Praxisamt, denn sie sind die Experten.

Zusatzinformation: Wer vor dem 30.09.2018 mit dem Bachelor fertig wird, ist nicht verpflichtet das Modul “Verwaltung und Organisation” zu belegen, sondern kann durch einen dreimonatigen Teilzeitjob und die Superversion weiterhin wie bisher die staatliche Anerkennung erlangen.

Wir hoffen sehr, dass wir euch damit weiterhelfen konnten und einiges für euch nun klarer ist als vorher!
Wir wünschen euch viel Erfolg im weiteren Verlauf eures Studiums!

Euer FSR

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